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Fr 20.03.2015 12:03
In Marksuhl wurde am 26. Februar 2015 vom Gemeinderat der Beschluss zum Haushalt gefasst, mit dem auch die Hebesätze der Grundsteuer A auf 271 v.H. und B auf 389 v.H. festgesetzt wurden.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden verzichtet wird.
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig.
Allgemeinverfügung für die Gemeinde Marksuhl
Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Marksuhl zur Festsetzung der Grundsteuer 2015 wurde vor wenigen Tagen durch Aushang im Schaukasten der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.In Marksuhl wurde am 26. Februar 2015 vom Gemeinderat der Beschluss zum Haushalt gefasst, mit dem auch die Hebesätze der Grundsteuer A auf 271 v.H. und B auf 389 v.H. festgesetzt wurden.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden verzichtet wird.
Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig.