Bekanntmachungen
Mi 30.06.2010 10:26
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.
Bekanntmachung der Satzung vom 03.06.2010 zur 2. Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Marksuhl vom 22.11.2000
Satzung vom 03.06.2010 zur 2. Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Marksuhl vom 22.11.2000Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.
Di 15.06.2010 08:56
1. Allgemeines
(1) Für die Nutzung des Kindergartens als öffentliche Einrichtung haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder (Personensorgeberechtigten) Entgelte zur teilweisen Deckung des Aufwands zu entrichten. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
Bekanntmachung des Entgeltverzeichnisses zur Kindergartenbenutzungsordnung
Entgeltverzeichnis zur Kindergartenbenutzungsordnung der Gemeinde Marksuhl vom 20.04.2006, Stand 01.05.20101. Allgemeines
(1) Für die Nutzung des Kindergartens als öffentliche Einrichtung haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder (Personensorgeberechtigten) Entgelte zur teilweisen Deckung des Aufwands zu entrichten. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
Fr 19.02.2010 09:51
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehr-pflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).
Öffentliche Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes Marksuhl
Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburts-Jahrganges 1992 zur Meldung zur ErfassungNach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehr-pflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen).
Di 15.12.2009
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S.
Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Marksuhl vom 06.11.2009
Satzung zur 1. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Marksuhl vom 06.11.2009Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 2009 (GVBl. S. 345) sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S.
Mo 24.08.2009 10:13
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinden Marksuhl, Ettenhausen a.d. Suhl und Wolfsburg-Unkeroda sind in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
2.1 Die Gemeinde Marksuhl ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt:
Nr.
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 27. September 2009
1. Am 27. September 2009 findet die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag statt.Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinden Marksuhl, Ettenhausen a.d. Suhl und Wolfsburg-Unkeroda sind in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
2.1 Die Gemeinde Marksuhl ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt:
Nr.
Archiv...
24.08.2009 - Bekanntmachung der Gemeinden Marksuhl, Ettenhausen a.d. Suhl und Wolfsburg-Unkeroda über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27.09.200927.07.2009 - Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 30. August 2009
27.07.2009 - Wahl zum 5. Thüringer Landtag am 30. August 2009
27.07.2009 - Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte von Burkhardtroda, Eckardtshausen und Förtha
24.10.2008 - Einrichten einer gemeinsamen Schiedsstelle mit den Gemeinden Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen a.d. Suhl
07.07.2008 - Inkrafttreten des Bebauungsplans 'Edeka I-1. Ä'
27.06.2008 - Richtlinie zur Gewährung von Fördermitteln für die äu-ßere Gestaltung baulicher Anlagen im Rahmen der Städtebauförderung - Kommunales Förderprogramm -
27.06.2008 - Aufstellung eines Bebauungsplans "Pfarrwald"
27.06.2008 - Dorferneuerung Förtha, Sanierung der Turnhalle an der Grundschule Förtha zu einer Mehrzweckhalle
