Bekanntmachungen

Fr 27.06.2008

Richtlinie zur Gewährung von Fördermitteln für die äu-ßere Gestaltung baulicher Anlagen im Rahmen der Städtebauförderung - Kommunales Förderprogramm -

Im Jahr 2006 gelang der Gemeinde Marksuhl die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Städte-bauförderung (BL-SE).Das Programm zielt auf die städtebauliche Erneuerung der Städte und Gemeinden, die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, die Verbesserung des Wohnumfeldes sowie die Revitalisierung einzelner Bereiche in Gemeinden und Städten. Der Festsetzung des Sanierungsgebietes "Ortskern Marksuhl" sind vorbereitende Untersuchungen vorausgegangen. Durch diese Untersuchungen wurden städtebauliche Missstände aufgedeckt.

Dem Gemeinderat wurde zur Sitzung ein kommunales Förderprogramm zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieses kommunale Förderprogramm soll ein finanzieller Anreiz für privates gestalterisches Engagement sein. Das Büro NH Projektstadt Wohnstadt, Geschäftsstelle Weimar (Wohnstadt), wurde mit Beratungsleistungen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen beauftragt. Seit dem 28.04.2008 finden monatlich Sprechstunden des Büros in der Gemeindeverwaltung statt, die gut angenommen werden.

Im Haushaltsplan 2008 sind 30 T€ für die Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet eingestellt. Ausgehend von einer Maximalförderung pro Grundstück von 5 T€ können damit jährlich max. 6 Grundstücke von einer Förderung profitieren. Die Förderung - maximal 30 % der zuwendungsfähigen Kosten - setzt sich aus 1/3 Gemeindeanteil und 2/3 Bund-Land-Anteil zusammen. Damit die 30 T€ Förderung verfügbar werden, muss durch die Gemeinde ein Bewilligungsantrag beim Referat Städtebauförderung eingereicht werden.

Der vorliegende Entwurf einer Richtlinie zur Gewährung von Fördermitteln für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Rahmen der Städtebauförderung - Kommunale Förderrichtlinie - wurde vom Gemeinderat einstimmig bestätigt. Um Fördermittel aus dem in Aussicht gestellten Jahreskontingent im Rahmen des BL-SE abzurufen, soll ein Bewilligungsantrag beim Referat Städtebauförderung gestellt werden.