Aktuelles
Do 22.04.2010 14:44
Dementsprechend wurde vorgeschlagen den Hebesatz für die Grundsteuer A von 200 % auf 235 % anzuheben. Damit wird voraussichtlich eine Mehreinnahme in Höhe von 2.757 € erwirtschaftet.
Einstimmig wurde beschlossen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Hebesatz für die Grundsteuer A von 200 % auf 235 % anzuheben.
Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer A
Die oben beschriebene prekäre Haushaltslage der Gemeinde, macht auch eine Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer A erforderlich. Durch die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Bedarfszuweisungen nach § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz zur Deckung von Fehlbeträgen des Verwaltungshaushalts ist auch eine Mindesthöhe des Hebesatzes für die Grundsteuer auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) vorge-schrieben.Dementsprechend wurde vorgeschlagen den Hebesatz für die Grundsteuer A von 200 % auf 235 % anzuheben. Damit wird voraussichtlich eine Mehreinnahme in Höhe von 2.757 € erwirtschaftet.
Einstimmig wurde beschlossen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Hebesatz für die Grundsteuer A von 200 % auf 235 % anzuheben.
