Aktuelles
Fr 19.02.2010 09:13
![]() |
||
Aktuelles
Fr 19.02.2010 09:13
Verpflichtung des Gemeinderats gemäß § 24 Abs. 2 ThürKOHerr Günter Hofmann hat sein Mandat im Gemeinderat aufgrund beruflicher Umstände niederlegt. Als Nachrücker wurde gemäß § 23 Kommunalwahlgesetz Herr Hans-Jürgen Kreipe berufen und zu Beginn der Sitzung des Gemeinderats am 28.01.2010 zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Gemeinderatsmitglied verpflichtet. |
||